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   LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16   

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https://dejure.org/2018,48118
LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16 (https://dejure.org/2018,48118)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.08.2018 - L 3 R 96/16 (https://dejure.org/2018,48118)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. August 2018 - L 3 R 96/16 (https://dejure.org/2018,48118)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Deswegen kommt auch der geltend gemachte Anspruch auf eine so genannte arbeitsmarktbezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht in Betracht, ohne dass an dieser Stelle die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkt zu beurteilen wäre (s. dazu, dass teilweise erwerbsgeminderten Versicherten bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren ist, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt bei konkreter Betrachtungsweise für sie verschlossen ist, BSG Großer Senat, Beschl. v. 10. Dez. 1976, GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76, juris-Rn. 60 ff.; BSG, Urt. v. 19. Okt. 2011, B 13 R 78/09 R, Juris-Rn. 22).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Deswegen kommt auch der geltend gemachte Anspruch auf eine so genannte arbeitsmarktbezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht in Betracht, ohne dass an dieser Stelle die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkt zu beurteilen wäre (s. dazu, dass teilweise erwerbsgeminderten Versicherten bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren ist, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt bei konkreter Betrachtungsweise für sie verschlossen ist, BSG Großer Senat, Beschl. v. 10. Dez. 1976, GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76, juris-Rn. 60 ff.; BSG, Urt. v. 19. Okt. 2011, B 13 R 78/09 R, Juris-Rn. 22).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Das Bundessozialgericht hat zur praktischen Ausfüllung dieser Rechtssätze ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe zunächst in vier nach ihrer Leistungsqualität hierarchisch geordnete Gruppen aufgegliedert hat (grundlegend BSG, Urt. v. 30. März 1977, 5 RJ 98/76, juris-Rn. 16 ff.; BSG, Urt. v. 28. Nov. 1985, 4a RJ 51/84, juris-Rn. 18 ff., jeweils mwN) und inzwischen, wie bereits das Sozialgericht zutreffend dargestellt hat, sowohl für gewerbliche als auch für Angestelltenberufe folgende sechs Stufen unterscheidet: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4), zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6) (vgl. zuletzt zusammenfassend BSG, Urt. v. 29. Juli 2004, B 4 RA 5/04 R, juris-Rn. 33).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Wie das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 8. Januar 1995, 5 RJ 18/94; Urt. v. 20. Juli 2005, B 13 RJ 29/04 R; Urt. v. 28. Mai 1991, 13/5 RJ 17/90) weiter ausgeführt hat, sei die konkrete tarifvertragliche Einstufung durch den Arbeitgeber allenfalls als Indiz zu werten.
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Das Bundessozialgericht hat zur praktischen Ausfüllung dieser Rechtssätze ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe zunächst in vier nach ihrer Leistungsqualität hierarchisch geordnete Gruppen aufgegliedert hat (grundlegend BSG, Urt. v. 30. März 1977, 5 RJ 98/76, juris-Rn. 16 ff.; BSG, Urt. v. 28. Nov. 1985, 4a RJ 51/84, juris-Rn. 18 ff., jeweils mwN) und inzwischen, wie bereits das Sozialgericht zutreffend dargestellt hat, sowohl für gewerbliche als auch für Angestelltenberufe folgende sechs Stufen unterscheidet: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4), zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6) (vgl. zuletzt zusammenfassend BSG, Urt. v. 29. Juli 2004, B 4 RA 5/04 R, juris-Rn. 33).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Das Bundessozialgericht hat zur praktischen Ausfüllung dieser Rechtssätze ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe zunächst in vier nach ihrer Leistungsqualität hierarchisch geordnete Gruppen aufgegliedert hat (grundlegend BSG, Urt. v. 30. März 1977, 5 RJ 98/76, juris-Rn. 16 ff.; BSG, Urt. v. 28. Nov. 1985, 4a RJ 51/84, juris-Rn. 18 ff., jeweils mwN) und inzwischen, wie bereits das Sozialgericht zutreffend dargestellt hat, sowohl für gewerbliche als auch für Angestelltenberufe folgende sechs Stufen unterscheidet: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4), zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6) (vgl. zuletzt zusammenfassend BSG, Urt. v. 29. Juli 2004, B 4 RA 5/04 R, juris-Rn. 33).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    a. Von Versicherten wird verlangt, dass sie einen zumutbaren beruflichen Abstieg in Kauf nehmen und sich vor Inanspruchnahme der Rente mit einer (gegebenenfalls auch) geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden geben (BSG, Urt. v. 20. Jan. 1976, 5/12 RJ 132/75, juris-Rn. 18).
  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Wie das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 8. Januar 1995, 5 RJ 18/94; Urt. v. 20. Juli 2005, B 13 RJ 29/04 R; Urt. v. 28. Mai 1991, 13/5 RJ 17/90) weiter ausgeführt hat, sei die konkrete tarifvertragliche Einstufung durch den Arbeitgeber allenfalls als Indiz zu werten.
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 17/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Wie das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 8. Januar 1995, 5 RJ 18/94; Urt. v. 20. Juli 2005, B 13 RJ 29/04 R; Urt. v. 28. Mai 1991, 13/5 RJ 17/90) weiter ausgeführt hat, sei die konkrete tarifvertragliche Einstufung durch den Arbeitgeber allenfalls als Indiz zu werten.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
    Dem Ergebnis der umfangreichen medizinischen Ermittlungen lässt sich insbesondere nicht entnehmen, dass der Kläger an einem ausreichend kraftvollen oder gezielten Zupacken gehindert wäre, wie es die in ungelernten Tätigkeiten üblicherweise geforderten Tätigkeiten und Verrichtungen des Zureichens, Abnehmens, Transportierens, Reinigens, Bedienens von Maschinen, Klebens, Sortierens, Verpackens, Zusammensetzens von Teilen usw. verlangen (vgl. zu der mehrschrittigen Prüfung, ob ein Versicherter, der wie der Kläger zumindest körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - wenn auch mit qualitativen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten kann, noch erwerbstätig sein kann, BSG, Urt. v. 9. Mai 2012, B 5 R 68/11 R, juris-Rn. 24 ff. mwN).
  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77

    Zuordnung zum Leitberuf eines Facharbeiters ohne förmliche Ausbildung -

  • LSG Bayern, 09.05.2018 - L 19 R 565/15

    Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Saarland, 11.11.2004 - L 1 RA 46/03
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